B-Werk Katzenkopf - Untergeschoss
Flur im Untergeschoss - Raum 35.
Links sieht man (von vorne) den Eingang zum Sanitätsraum (Raum 38), dahinter den Eingang zu den Räumen 37 (Waschraum) und 36 (Toilette mit Abwasserhebeanlage) geradeaus schaut man in den Kraftstoffvorratsraum (Raum 34), rechts befinden sich Steigeisen nach oben.
Drägerfilter im Untergeschoss - für den Fall eines Gasangriffes standen im B-Werk insgesamt sechs Großraumgasfilter zur Säuberung der Luft bereit, im Bild sieht man zwei davon.
Dieser Notaufstieg, ausgeführt mit Steigeisen, führt aus dem Untergeschoss aus dem Südflur (Raum 35) in den darüber liegenden Flur im Obergeschoss (Raum 15). Im Obergeschoss werden dort heute Exponate, wie Metallsplitter, Uniformen etc. gezeigt.
Die Küche im B-Werk - Raum 27:
Heute sind nur noch wenige Wandfliesen und ein Waschbecken erhalten. Sonst finden sich keine Spuren der Küche mehr.
Ruheraum - Raum 31.
In diesem Raum konnten sich die nicht wachhabenden Soldaten in den Feldbetten ausruhen.
Ähnlich wie auf U-Booten wurde im B-Werk im Schichtbetrieb gearbeitet und geschlafen.
Auch dieser Raum verfügte über einen Notausstieg.
Oben: Im Raum 34 (Kraftstoffvorratsraum) waren 17.000 Liter Diesel eingelagert. Der Kraftstoff war für die beiden Dieselaggregate der Notfall-Energieversorgung vorgesehen. Im Normalbetrieb wurde die Stromversorgung über das Lichtnetz der Ortsgemeinde Irrel sichergestellt. Die Bilder zeigen die Beschriftungen im Raum 34 im B-Werk.
Links: Raum 35 -
Der Flur vom Kraftstoffvorratsraum zum Munitionsraum. Vom Flur zweigt die unten gezeigte Abwasserhebeanlage ab.
Unten: Die Abwasserhebeanlage - Raum 36
Unterhalb des Raumes befand sich die Abwasseranlage des Bunkers, die nur durch Steigeisen zu erreichen war. Weiter waren hier mehrere Wassertanks mit Elektroschwimmern und Elektropumpen untergebracht.
Der Sanitätsraum im B-Werk - Raum 38
Der Raum wurde im Originalzustand belassen. Selbst hier im Untergeschoss finden sich noch Schäden der Sprengung, die von Französischen Pionieren 1947 durchgeführt wurde, um das B-Werk Katzenkopf zu zerstören.
Blick aus dem Raum 40 (Munitionsraum) zum Flur.
In der “Bunkerdienstordnung” §13 (Abs. 1) heißt es:
“[...]In den Kampfanlagen ist zu verbieten:
1) Das Betreten der Nachrichten-, Maschinen-, Sanitäts- und Munitionsräume durch Unbefugte. [...]”
Der zweietagige Treppenabgang in die Stollenetage unter dem B-Werk.
August 2004
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